Hundesicht

Seit dem 1.Januar 2007 gilt  für alle in Hamburg geführten Hunde die Anleinpflicht.

Nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten ist es möglich Ihrem Hund die nötige Bewegungsfreiheit zu geben.                                                                                                                  Da diese, wie Sie sicher leidvoll wissen sehr selten sind, können Sie durch eine Gehorsamsprüfung hier ein Stück Freiheit zurückgewinnen.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger der Freien und Hansestadt Hamburg für die Durchführung der Gehorsamsprüfung zur Befreiung der Anleinpflicht, führe ich Sie  durch      die Prüfung.

Die wesentlichen Bestandteile sind:

Leinenführigkeit,

Sitz,  Platz, Bleib, Steh,

Freilauf,  Kommen auf Ruf.

Ebenso wird das Verhalten des Hundes bei  z.B. Joggern, Radfahrern, fremden Hunden   und fremden Personen,  an der Leine und im Freilauf, beurteilt.

Aber keine Sorge, die Prüfung  findet in freundlicher und angenehmer Atmosphäre statt !

Bei Unsicherheiten Ihrerseits und/oder Ihres Hundes bieten wir eine Vorbereitungsstunde an, nach welcher wir gemeinsam entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für die Prüfung ist.

Sollten Sie im Vorfeld Fragen haben, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.